Wie in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt, ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Menschen in Deutschland – so auch Migrant:innen und Flüchtlinge – haben ein Recht darauf, dass der Staat ihnen in Not hilft. Sozialämter, freie oder private Träger führen diese Unterstützung aus. Die rechtliche Grundlage des Sozialwesens bildet die Sozialgesetzgebung.
Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler:innen im Sozialwesen sorgt dafür, dass Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in gleicher Weise die Fürsorge des sozialen Systems in Anspruch nehmen dürfen wie ihre deutschen Mitbürger:innen. Verschiedenste (Beratungs-)Angebote für Migrant:innen und Flüchtlinge haben Verständigung, Gleichbehandlung und gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel.
Hier ein Auszug aus unseren Projekten & Initiativen im Sozialwesen: