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Sprach- und Integrationsmittler im Sozialwesen

Wie in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt, ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Menschen in Deutschland – so auch Migrant:innen und Flüchtlinge – haben ein Recht darauf, dass der Staat ihnen in Not hilft. Sozialämter, freie oder private Träger führen diese Unterstützung aus. Die rechtliche Grundlage des Sozialwesens bildet die Sozialgesetzgebung.

Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler:innen im Sozialwesen sorgt dafür, dass Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in gleicher Weise die Fürsorge des sozialen Systems in Anspruch nehmen dürfen wie ihre deutschen Mitbürger:innen. Verschiedenste (Beratungs-)Angebote für Migrant:innen und Flüchtlinge haben Verständigung, Gleichbehandlung und gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel.

Hier ein Auszug aus unseren Projekten & Initiativen im Sozialwesen:

  • Projekt Arbeitnehmerfreizügigkeit
    Sprach- und Integrationsmittler:innen begleiten Menschen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, die aufgrund von mangelnden Sprach- und Rechtskenntnissen oft Opfer von Ungleichbehandlung sind.
  • Projekt Campus: Arbeit
    Sprach- und Integrationsmittler:innen unterstützen erwerbslose Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrem beruflichen Einstieg. Sie bieten ihnen u. a. eine berufsbezogene Sprachförderung und Unterstützung bei der Anerkennung von Zeugnissen.
  • Projekt Seniorenberatung
    Türkisch sprechende Sprach- und Integrationsmittler:innen unterstützen die Seniorenberatung in Köln-Mülheim. Ihr Einsatz ermöglicht älteren Menschen mit Einwanderungsgeschichte ihre Sorgen und Anliegen mit jemanden in ihrer Sprache zu teilen.
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