Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team des bikup Sprachmittlerpool.
Sie erreichen uns wie folgt:
Telefonische Sprechzeiten: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Tel.: 0221-485568-14 / E-Mail: sprachmittlerpool@bikup.de
Gerne können Sie auch unser Online-Formular nutzen.
Die Einsatzkosten für einen Face-to-Face-Einsatz umfassen den Stundensatz zzgl. Reisekosten und Fahrzeit.
Bei jedem Einsatz eines:r Sprach- und Integrationsmittler:in wird mindestens eine Stunde angerechnet. Jede begonnene halbe Stunde wird mit 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Sprechen Sie uns für Video-Telefonie- bzw. Telefonie-Einsätze gerne zwecks individueller Angebotserstellung an.
Für Einsätze am Wochenende, an einem Feiertag oder zur Nachtzeit werden Zuschläge erhoben.
Diese berechnen sich nach den üblichen prozentualen Zuschlägen in Anlehnung an § 3b EStG:
Art | Zeitraum | Zuschlag |
---|---|---|
Nachtarbeit | 20:00 bis 6:00 Uhr | 25 % |
Sonntagsarbeit | 00:00 bis 24:00 Uhr | 50 % |
Gesetzliche Feiertage | 00:00 bis 24:00 Uhr | 125 % |
31. Dezember | ab 14:00 Uhr | 125 % |
24. Dezember | ab 14:00 Uhr | 150 % |
25. Dezember | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
26. Dezember | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
1. Mai | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
Die anfallenden Fahrtkosten werden für den Hin- und Rückweg vom Wohnort der Sprach- und
Integrationsmittler:innen zum Einsatzort in Rechnung gestellt. Dabei wird bei der Fahrt mit dem PKW eine km-Pauschale von 0,30 €/km oder aber, bei Fahrten mit öffentlichem Verkehrsmitteln, das Ticket für die 2. Klasse (ÖPNV) erstattet.
Die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt berechnet sich im 30-Minuten Takt:
bis 30 Min. | ab 30 Min. | 60 Min. | 90 Min. | 120 Min. |
---|---|---|---|---|
5 € | 10 € | 15 € | 20 € | 25 € |
Da die Sprach- und Integrationsmittler:innen aus über 50 Kommunen aus NRW kommen, ist eine
zeitnahe und kurze Anreise oft möglich. Der bikup Sprachmittlerpool versucht stets so zu vermitteln, dass die Fahrtkosten und die Fahrzeit für den:die Auftraggeber:in möglichst gering gehalten werden, sofern die Hauptkriterien für den Einsatz wie Sprache, Herkunftsland, Geschlecht u.a. erfüllt sind.