bikup ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil bikup gemeinnützige GmbH ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 07 und 13 AO.
bikup ist eingetragen in der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, zu deren Gunsten Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt werden können (Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm).
Für die zuverlässige Verwaltung der Geldauflagen führt bikup ein separates Konto.
Kreditinstitut: Sparkasse Köln Bonn
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bikup garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.