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Finanzierung & Förderung

Zur Finanzierung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung stehen Interessent:innen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderangebote und deren Voraussetzungen.

Das Land NRW fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrer:innen. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Über 250 Weiterbildungsberatungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen eine kostenfreie Beratung an. Die Anlaufstellen können hier gefunden werden.

Die Telefonhotline 0211 837-1929 von „Nordrhein-Westfalen direkt“ informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000€ (max. 60.000€ bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • Atypische Beschäftigte
    • Befristete Beschäftigte
    • Zeitarbeitnehmer:innen
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche
  • Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000€ (bei gemeinsam Veranlagten 40.000€)

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss von 50% zu den Weiterbildungskosten – max. 500€ (bei Weiterbildungskosten von 1.000€)

Quellen

https://www.mais.nrw/bildungsscheck

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche

 

Der Prämiengutschein wird durch den Europäischen Sozialfonds finanziert und fördert mittlerweile fast eine Viertel Millionen Weiterbildungen. Das Projekt geht auf eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zurück.

Interessent:innen können vorab einen Onlinecheck durchführen, um zu erfahren, ob sie für eine Förderung Infrage kommen.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer von rund 600 Beratungsstellen deutschlandweit. Hier können alle Anlaufstellen und Ansprechpartner:innen gefunden werden.

Wer wird gefördert?

  • Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Erwerbstätige mit mindestens 15 Arbeitsstunden/Woche
  • Erwerbstätige mit zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 20.000€ (bei gemeinsam Veranlagten 40.000€)
  • Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit
  • Inhaber:innen der Deutschen Staatsbürgerschaft oder Arbeitserlaubnis

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss von 50% der Veranstaltungsgebühr – max. 500€ (bei Weiterbildungen von 1.000€)

Quellen

http://www.bildungspraemie.info/index.php http://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch:
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.

Aktivierungsgutscheine können beim Leistungsträger persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragt werden.

Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I haben Anspruch auf einen Aktivierungsgutschein nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit.

Für alle anderen Arbeitssuchenden liegt die Erteilung des Aktivierungsgutscheines nur im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter.

Wer wird gefördert?

  • Ausbildungssuchende
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
  • Arbeitslose
  • Auch während der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung kann ein Gutschein ausgestellt werden

Wie hoch ist die Förderung?

Aktivierungsgutscheine decken die vollen Weiterbildungskosten. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

Quellen

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/UnterstuetzungdurchDritte/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI514867

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html

 

Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter. Ziel des Bildungsgutscheins ist die Förderung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung durch die Übernahme von Weiterbildungskosten.

Der Bildungsgutschein kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein können hier gefunden werden.

Wer wird gefördert?

Wichtigste Bedingung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt ist

  • Arbeitslose
  • Arbeitssuchende
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte
  • Menschen, die die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung benötigen
  • Menschen, die die Fortbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes benötigen

 

Wie hoch ist die Förderung?

Übernahme der Fortbildungskosten.

Quellen

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Bildungsgutschein/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486072

http://www.bildung.koeln.de/fort_weiterbildung/finanzierung_foerderung/arbeitslose/bildungsgutschein/

 

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