Zur Finanzierung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung stehen Interessent:innen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderangebote und deren Voraussetzungen.
Das Land NRW fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrer:innen. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Über 250 Weiterbildungsberatungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen eine kostenfreie Beratung an. Die Anlaufstellen können hier gefunden werden.
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von „Nordrhein-Westfalen direkt“ informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Zuschuss von 50% zu den Weiterbildungskosten – max. 500€ (bei Weiterbildungskosten von 1.000€)
https://www.mais.nrw/bildungsscheck
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche
Der Prämiengutschein wird durch den Europäischen Sozialfonds finanziert und fördert mittlerweile fast eine Viertel Millionen Weiterbildungen. Das Projekt geht auf eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zurück.
Interessent:innen können vorab einen Onlinecheck durchführen, um zu erfahren, ob sie für eine Förderung Infrage kommen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer von rund 600 Beratungsstellen deutschlandweit. Hier können alle Anlaufstellen und Ansprechpartner:innen gefunden werden.
Zuschuss von 50% der Veranstaltungsgebühr – max. 500€ (bei Weiterbildungen von 1.000€)
http://www.bildungspraemie.info/index.php http://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php
Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch:
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.
Aktivierungsgutscheine können beim Leistungsträger persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragt werden.
Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I haben Anspruch auf einen Aktivierungsgutschein nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit.
Für alle anderen Arbeitssuchenden liegt die Erteilung des Aktivierungsgutscheines nur im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter.
Aktivierungsgutscheine decken die vollen Weiterbildungskosten. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html
Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter. Ziel des Bildungsgutscheins ist die Förderung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung durch die Übernahme von Weiterbildungskosten.
Der Bildungsgutschein kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein können hier gefunden werden.
Wichtigste Bedingung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt ist
Übernahme der Fortbildungskosten.