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Sprach- und Integrationsmittler:innen im Rahmen von AO-SF Verfahren

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW veröffentlicht den Runderlass für Dolmetscherleistungen im Rahmen von Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Aufgrund der Tragweite der AO-SF Verfahrensergebnisse für die Betroffenen und der sachlichen Komplexität, werden für die Einsätze ausschließlich speziell für das Verfahren geschulte Dolmetscher:innen zugelassen. Um den Bedarf im Regierungsbezirk Köln an geeigneten Sprach- und Integrationsmittler:innen mit entsprechender Ausbildung sicherzustellen, ist eine Zusammenarbeit zwischen dem bikup Sprachmittlerpool, dem Schulamt der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln konkretisiert worden.


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