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Flüchtlingsrat NRW startet Projekt zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in NRW

Im Rahmen des Kölner Netzwerkes „Bunt in die Zukunft“, das vom Diözesen- Caritasverband Köln koordiniert wird, startet der Flüchtlingsrat NRW das zweijährige Projekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“, um Bleibeberechtigte und geduldete Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Im Rahmen des Kölner Netzwerkes „Bunt in die Zukunft“, das vom Diözesan- Caritasverband Köln koordiniert wird, startet der Flüchtlingsrat NRW das zweijährige Projekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“, um Bleibeberechtigte und geduldete Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

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Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Flüchtlingen durch besonders hohe Barrieren versperrt: Durch vielfältige bürokratische Hürden wie Arbeitsverbote, Nachrangigkeitsprinzip und Residenzpflicht wurden sie jahrelang künstlich zu Langzeitarbeitslosen gemacht und gesellschaftlich in weit abgelegenen Sammelunterkünften ausgegrenzt und isoliert; ohne Chance auf Sprach- und Integrationskurse, ohne Möglichkeiten zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung.

Für Flüchtlinge gilt seit der neuen bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung vom 28.08.2007: Ohne Arbeit kein sicherer Aufenthalt. Selbst diejenigen, die im Rahmen der Bleiberechtsregelung eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten haben, laufen Gefahr, ihr Aufenthaltsrecht wieder zu verlieren und erneut in die Duldung abzurutschen, wenn es ihnen nicht gelingt, ihren Lebensunterhalt langfristig durch eigene Arbeit sicherzustellen. Das heißt ohne Arbeit droht ihnen sogar die Abschiebung. Der entsprechende Erlass spricht in diesem Zusammenhang von „konsequenter Durchsetzung der Ausreisepflicht“.

Und nun heißt es schnellstmöglich reagieren und nachholen, wo die Politik/ politischen Rahmenbedingen versagt hat: Deutschkenntnisse erwerben, sich im deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurecht zu finden, Zeugnisse und Berufsabschlüsse anerkennen lassen, Bewerbungen schreiben, sich der räumlichen Einschränkung bei der Arbeitssuche durch Residenzpflicht und Wohnsitzauflage stellen.

In NRW haben bisher 10.958 langjährige geduldete Flüchtlinge nach der bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Davon haben allerdings 89 % der Personen die Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe, weil sie ihren Lebensunterhalt noch nicht eigenständig sichern können. Um ihren Aufenthalt auch über den 31.12.2009 hinaus verlängern zu können, müssen sie bis Ende 2009 nachweisen, dass sie entweder 15 Monate lang oder ab dem 01.04.2009 ihren Lebensunterhalt verdient haben und auch weiter verdienen werden. In NRW leben außerdem 34.824 geduldete Flüchtlinge und 5.705 Flüchtlinge im Asylverfahren. Rund zwei Drittel von ihnen leben seit über 6 Jahren in Deutschland, einige können sogar auf mehr als 15 Jahren ungesicherten Aufenthaltsstatus und somit absoluter Perspektivlosigkeit zurück blicken.

Kölner Netzwerk „Bunt in die Zukunft“

Um Flüchtlinge real und nachhaltig in dem Arbeitsmarkt zu integrieren, sind ein Zusammenspiel vieler Faktoren und institutionelle Vernetzungen notwendig. Im Rahmen des Kölner Netzwerkes „Bunt in die Zukunft“ ist das Teilprojekt „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ des Flüchtlingsrats NRW ein Bestandteil eines Ganzen. Der Diözesan- Caritasverband Köln als koordinierende Stelle, der Caritasverband der Stadt Köln und IN VIA e.V. stellen eine Vielzahl von bildungs- und berufsbegleitenden Angeboten zur arbeitsmarktlichen Integration der Zielgruppe bereit. Diese Aktivitäten sind eingebettet in der ESF geförderten XENOS Initiative „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“.

Flüchtlingsrat NRW überregional in Nordrhein Westfalen aktiv

Der Flüchtlingsrat NRW ist auch überregional aktiv und wird über die Regionen Köln, Düsseldorf und Bonn hinaus vernetzend tätig sein. Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist in Kooperation mit lokalen Flüchtlingsberatungsstellen Flüchtlinge in abgelegenen ländlichen Regionen zu erreichen. Der Flüchtlingsrat NRW stellt hierzu Informationen zu arbeits- und ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen bereit und bietet Flüchtlingsberatungsstellen, Arbeitsagenturen, ARGEn und Ehrenamtlichen die Möglichkeit, an asyl- und arbeitsrechtlichen Schulungen teilzunehmen. In Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation (BiKuP) und dem Konsortium Kölner Beschäftigungsträger (KKB) werden mobile Beratungen zur Kompetenzfeststellung und berufsvorbereitende Schulungsangebote für Flüchtlinge in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Zugleich werden Sprach- und Kulturmittler:innen die Flüchtlinge bei Behördengängen begleiten. Diese Kooperation findet im Zusammenhang mit dem zweiten Kölner Netzwerk „Flüchtlinge und Arbeit“ statt, das von der ARGE Köln koordiniert wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.arbeit.frnrw.de.


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