Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt, um die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder schwerer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt unter den Flüchtlingen in Deutschland psychotherapeutisch oder psychiatrisch im Rahmen eines Modellprojektes behandeln zu können.