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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bikup Sprachmittler:innenpool

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzstandards des
bikup Sprachmittlerpools der bikup gemeinnützigen GmbH

1. Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung und den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler durch den bikup Sprachmittlerpool der bikup gemeinnützigen GmbH.

(2) Für regelmäßig beauftragende Institutionen sowie öffentliche Auftraggeber kann der Abschluss eines gesonderten Kooperationsvertrages verlangt werden. Die bikup gemeinnützige GmbH behält sich vor, die Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittler:innen vom Abschluss eines solchen Vertrages abhängig zu machen.

(3) Soweit mit Auftraggeber ein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, gehen dessen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall ausschließlich ergänzend.

(4) Soweit kein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(5) Ergänzend gelten die jeweils gültigen Abrechnungs- und Datenschutzstandards für Auftraggeber des bikup Sprachmittlerpools.

 

2. Definitionen

(1) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Institutionen, Organisationen oder sonstige Stellen, die Einsätze von Sprach- und Integrationsmittler:inne anfragen oder beauftragen.

(2) Sprach- und Integrationsmittler:innen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von bikup eingesetzte Personen, die sprachliche und bei Bedarf soziokulturelle Vermittlungsleistungen erbringen.

 

3. Anfrage und Beauftragung

(1) Anfragen für Einsätze erfolgen ausschließlich über den bikup Sprachmittlerpool, insbesondere über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch.

(2) Auftraggeber haben bei der Anfrage sämtliche für die Vermittlung, Durchführung und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Einsatzanlass, Einsatzort, Einsatzdatum, Einsatzzeit, zur gewünschten Sprache sowie die für die interne Zuordnung und Abrechnung erforderlichen Referenz- und Zuordnungsmerkmale. Die konkret erforderlichen Angaben ergeben sich aus den jeweils gültigen Abrechnungs- und Datenschutzstandards der bikup gemeinnützigen GmbH.

(3) Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben liegt bei dem Auftraggeber.

(4) Eine Beauftragung oder Änderung eines Einsatzes wird erst durch die Bestätigung des bikup Sprachmittlerpools wirksam.

 

4. Vermittlung und Auftragsbestätigung

(1) Der bikup Sprachmittlerpool prüft, ob für den angefragten Einsatz eine geeignete Sprach- und Integrationsmittlerin bzw. ein geeigneter Sprach- und Integrationsmittler zur Verfügung steht.

(2) Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Person besteht nicht.

(3) Nach erfolgreicher Vermittlung erhält der/die Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Diese ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

(4) Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung kein Widerspruch, gelten die übermittelten Angaben als genehmigt.

 

5. Durchführung und Kommunikation

(1) Terminänderungen, Umbuchungen und Stornierungen sind ausschließlich gegenüber dem bikup Sprachmittlerpool zu erklären. Sie werden erst wirksam, wenn sie dort offiziell eingehen und bestätigt wurden.

(2) Auftraggeber stellen sicher, dass die für den Einsatz mitgeteilten Angaben zutreffend sind und die tatsächlichen Rahmenbedingungen die Durchführung des Einsatzes ermöglichen.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Sprach- und Integrationsmittlerin bzw. einen bestimmten Sprach- und Integrationsmittler oder auf eine Ersatzperson besteht nicht, soweit im Kooperationsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

 

6. Vergütung, Abrechnung, Stornierung und Einsatzformen

(1) Vergütung, Nebenkosten, Abrechnung, Zahlungsfristen, Stornierungsbedingungen, Zuschläge sowie besondere Regelungen für Telefon- und Videoeinsätze richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Kooperationsvertrag.

(2) Soweit kein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, richten sich diese Regelungen nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(3) Unmittelbare Zahlungen an eingesetzte Sprach- und Integrationsmittler:innen sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie zur vertraulichen Behandlung aller ihnen im Zusammenhang mit dem Einsatz bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen.

(2) Soweit ein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, richten sich die näheren Verpflichtungen zu Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Datenschutz nach dessen Regelungen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten übermittelt werden, die für die Vermittlung und Durchführung des Einsatzes erforderlich sind.

 

7a Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Auftraggeber sind verpflichtet, sämtliche für die Vermittlung, Durchführung und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen.

(2) Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben liegt bei dem Auftraggeber.

(3) Der bikup Sprachmittlerpool ist nicht verpflichtet, fehlende Verwaltungs- oder Zuordnungsdaten nachträglich zu recherchieren.

 

7b Datenminimierung

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausschließlich die für die Vermittlung und Durchführung des Einsatzes erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.

(2) Sensible personenbezogene Daten sind nur zu übermitteln, soweit dies zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

7c Rechnungsbezogene Zuordnungsmerkmale

(1) Zur Zuordnung von Leistungen sollen insbesondere Auftragsnummern, Kundennummern, Fallnummern, Aktenzeichen oder vergleichbare Referenznummern verwendet werden.

(2) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils gültigen Abrechnungs- und Datenschutzstandards der bikup gemeinnützigen GmbH.

 

7d Verantwortung für die interne Fallzuordnung

(1) Die Verantwortung für die interne Zuordnung eines Einsatzes zu einer Person, Akte, Kostenstelle, Bewilligung oder sonstigen organisatorischen Einheit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(2) Auftraggeber stellen sicher, dass die von ihnen übermittelten Zuordnungsmerkmale für eine eindeutige interne Zuordnung ausreichend sind.

(3) bikup übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Mehrkosten oder Bearbeitungsprobleme, die auf einer unzureichenden internen Organisation oder Zuordnung beim Auftraggeber beruhen.

 

8. Haftung

(1) Soweit ein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, richten sich Gewährleistung und Haftung nach dessen Regelungen.

(2) Soweit kein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Erfolgs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen ist der jeweilige Einsatzort.

(2) Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Köln.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand 07/2026

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