Das BMG hatte Spitzen- und Bundesverbände sowie soziale Träger und auch die bikup gGmbH als gemeinnützigen Träger der Sprach- und Kulturmittlung zu einem Experten-Fachgespräch zwecks Vorbereitung der gesetzgeberischen Umsetzung zum Ziel der sozialversicherungsrechtlichen Verankerung von Leistungen der Sprachmittlung im Gesundheitswesen eingeladen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP besagt: „Sprachmittlung, auch mit Hilfe digitaler Anwendungen, wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ In der Expertenrunde wurde erörtert, wie diese Vorgaben umzusetzen sind.