Die Einsatzkosten umfassen den Stundensatz zzgl. Reisekosten und Fahrzeit.
Bei jedem Einsatz eines Sprach- und Integrationsmittlers wird mindestens eine Stunde angerechnet. Jede begonnene halbe Stunde wird mit 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Für Einsätze am Wochenende, an einem Feiertag oder zur Nachtzeit werden Zuschläge erhoben.
Diese berechnen sich nach den üblichen prozentualen Zuschlägen in Anlehnung an § 3b EStG:
Art | Zeitraum | Zuschlag |
---|---|---|
Nachtarbeit | 20:00 bis 6:00 Uhr | 25 % |
Sonntagsarbeit | 00:00 bis 24:00 Uhr | 50 % |
Gesetzliche Feiertage | 00:00 bis 24:00 Uhr | 125 % |
31. Dezember | ab 14:00 Uhr | 125 % |
24. Dezember | ab 14:00 Uhr | 150 % |
25. Dezember | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
26. Dezember | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
1. Mai | 00:00 bis 24:00 Uhr | 150 % |
Die anfallenden Fahrtkosten werden für den Hin- und Rückweg vom Wohnort der Sprach- und
IntegrationsmittlerInnen zum Einsatzort in Rechnung gestellt. Dabei wird bei der Fahrt mit dem PKW eine km-Pauschale von 0,30 €/km oder aber, bei Fahrten mit öffentlichem Verkehrsmitteln, das Ticket für die 2. Klasse (ÖPNV) erstattet.
Die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt berechnet sich im 30-Minuten Takt:
bis 30 Min. | ab 30 Min. | 60 Min. | 90 Min. | 120 Min. |
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5 € | 10 € | 15 € | 20 € | 25 € |
Da die Sprach- und IntegrationsmittlerInnen aus über 50 Kommunen aus NRW kommen, ist eine
zeitnahe und kurze Anreise oft möglich. Der Sprachmittlerpool NRW versucht stets so zu vermitteln, dass die Fahrtkosten und die Fahrzeit für den Auftraggeber möglichst gering gehalten werden, sofern die Hauptkriterien für den Einsatz wie Sprache, Herkunftsland, Geschlecht u.a. erfüllt sind.