bikup - Bildung, Kultur, Partizipation

Geldauflagen

bikup ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil bikup gemeinnützige GmbH ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 07 und 13 AO.

bikup ist eingetragen in der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, zu deren Gunsten Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt werden können (Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm).

Für die zuverlässige Verwaltung der Geldauflagen führt bikup ein separates Konto.

 

bikup-Geldauflagenkonto

Kreditinstitut: Sparkasse Köln Bonn
IBAN DE 45 3705 0198 1901 9379 69
BIC COLSDE33XXX

Wenn Sie für die Zuweisung von Geldauflagen Überweisungsträger oder Adressetiketten benötigen oder wenn Sie weitere Informationen wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bikup.de.

bikup garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.

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